Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die rechtliche Grundlage für sämtliche Leistungen und Geschäftsbeziehungen. Sie gelten für alle Angebote, Aufträge und Dienstleistungen und richten sich nach den geltenden Gesetzen der Republik Österreich.

In den AGB sind unter anderem Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen, Haftungsregelungen sowie Gewährleistungs- und Garantiefragen klar definiert. Umbauten und Tuningmaßnahmen erfolgen stets auf Basis transparenter Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Typisierung und Verkehrssicherheit.

Mit der Beauftragung unserer Leistungen erklären sich Kunden mit unseren AGB einverstanden. Ziel ist eine klare, faire und rechtssichere Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Angebote, Lieferungen und Arbeiten unseres Unternehmens. Sie bilden die rechtliche Grundlage aller Geschäftsbeziehungen und gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

Leistungsumfang und Vertragsabschluss

Unsere Leistungen umfassen unter anderem Fahrzeugtuning, Leistungssteigerungen, optische Umbauten, Fahrwerksoptimierungen, Innenraumveredelungen, technische Prüfungen sowie die Vorbereitung und Begleitung von Eintragungen und Genehmigungsverfahren nach österreichischem Recht. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder Auftrag.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Arbeiten zustande. Mündliche Zusagen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Tuning, Leistungssteigerung und rechtliche Rahmenbedingungen

Alle Tuning- und Umbauarbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Kraftfahrgesetzgebung (KFG) sowie relevanter Typisierungs- und Genehmigungsvorschriften. Trotz fachgerechter Ausführung kann nicht garantiert werden, dass jede gewünschte Maßnahme ohne zusätzliche Prüfungen oder Eintragungen zulässig ist.

Der Kunde ist darüber informiert, dass Leistungssteigerungen und technische Veränderungen Auswirkungen auf Garantieansprüche des Fahrzeugherstellers haben können. Für den Wegfall oder die Einschränkung von Hersteller- oder Drittgarantien übernehmen wir keine Haftung.

Eintragungen, Prüfungen und Abnahmen

Sofern Eintragungen, Prüfungen oder Abnahmen erforderlich sind, unterstützen wir den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für die erfolgreiche Genehmigung durch Behörden oder Prüforganisationen kann jedoch nicht übernommen werden, da diese Entscheidungen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

Kosten für Prüfungen, Gutachten, Eintragungen oder Nachbesserungen aufgrund behördlicher Auflagen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden zu tragen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzarbeiten, die während der Durchführung erforderlich werden und nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert verrechnet.

Die Zahlung ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde – unmittelbar nach Fertigstellung und Rechnungslegung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen sowie Mahnspesen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verrechnen.

Haftung und Gewährleistung

Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder Veränderungen durch Dritte entstehen, wird keine Haftung übernommen. Ebenso haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Fahrzeugs, schriftlich anzuzeigen.

Probefahrten und Fahrzeugbewegungen

Zur Durchführung von Tests, Abstimmungen oder Prüfungen sind Probefahrten erforderlich. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Fahrzeug zu diesen Zwecken im notwendigen Umfang bewegt wird. Dies erfolgt stets mit größtmöglicher Sorgfalt.

Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Teile, Komponenten und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, diese Teile zurückzufordern, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden österreichischen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen hierzu sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.

Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens in Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.